navigation_header
Zur Startseite
Haus & Grund Ruhr e.V.
Suche
pfeil Suchen
Unsere Versicherung:
2012 Grundeigentümer Versicherung
Unser Rechtsschutz-Partner:
HDI
05
Haus & Grund informiert -
aktuell und auf den Punkt!
Pressemitteilung vom 19.01.2012
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Ab 30. April 2012: Fernseh- und Radioempfang über Satellit nur noch digital

Vermieter müssen eventuell tätig werden

 

Ab dem 30. April 2012 werden über Satellit ausschließlich noch digitale Signale versendet. Betroffen sind alle Haushalte, die ihr Fernseh- und Radiosignal bisher analog über Satellit empfangen. Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Signal über Kabel, Antenne oder bereits digital über Satelliten empfangen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Auch Vermieter könnten betroffen sein, sofern sie mietvertraglich verpflichtet seien, ihren Mietern den Empfang entsprechender Signale zu ermöglichen.

 

Wer unsicher sei, ob er bereits ein digitales Satellitensignal empfange, könne dies mithilfe des Videotextes herausfinden. ARD, ZDF, ProSieben, SAT1 und RTL haben auf der Videotextseite 198 einen Hinweis zur Abschaltung des analogen Satellitensignals geschaltet. Sollte dort die Mitteilung „Sie empfangen bereits digital“ zu sehen sein, besteht nach Angaben von Haus & Grund kein weiterer Handlungsbedarf. Haushalte, die bisher lediglich ein analoges Satellitensignal empfangen, benötigen ab dem 30. April 2012 für jedes Empfangsgerät einen digitalen Receiver. Bei Empfangsanlagen, die älter als 13 Jahre sind, ist eventuell zusätzlich ein Universal Low Noise Block Converter (LNB) notwendig. Die Kosten für dieses Gerät liegen bei etwa 20 Euro.

 

Haus & Grund rät allen Vermietern, die ihren Mietern den Empfang von störungsfreien Fernsehsignalen ermöglichen müssen, die technische Umrüstung rechtzeitig vorzunehmen. Hierfür müssten in der Regel nur der LNB und der sogenannte Multischalter für die Teilnehmeranlagen ausgetauscht werden. Der Vermieter sei hingegen nicht verpflichtet, seinen Mietern einen digitalen Receiver oder ein digitales Empfangsgerät zur Verfügung zu stellen. Die Anschaffung dieser Geräte sei Sache des Mieters.

 

Diesen Artikel versenden
Versenden Sie diesen Artikel an Freunde oder Bekannte!
Füllen Sie dazu bitte einfach dieses Formular aus und klicken Sie anschließend auf "Artikel versenden"
Ihre E-Mail-Adresse:*
Ihr Name:
E-Mail-Adresse des Empfängers:*
Name des Empfängers:
Kommentar:
pfeil Artikel versenden
Kontakt

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Ruhr e.V.

Huyssenallee 50

45128 Essen

Tel: +49 - (0)201 - 81 06 616

Fax: +49 - (0)201 - 23 58 55


E-Mail schreiben

Karte anzeigen

Grundeigentümer News
17.02.2012
Nach dem Winter – Schäden am Haus beseitigen
Überprüfen Sie Ihr Eigentum.
14.02.2012
Hausrat auf dem Prüfstand
Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit überprüfen.
09.02.2012
Gartenplanung im Februar
Tipps zur Gartenplanung.
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz