Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Ruhr e.V.
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Pressemitteilung vom 11.04.2017

Kein Osterfeuer im Garten

Baum- und Strauchschnitt richtig entsorgen

Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden, rät der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das ist in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Stattdessen sollte das Schnittgut gebündelt in einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung, wie beispielsweise einem Wertstoffhof, entsorgt werden. Eine Alternative bieten derzeit die zahlreichen Osterfeuer, deren Betreiber die Gartenabfälle häufig sogar kostenlos abtransportieren.

Haus & Grund weist darauf hin, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. Zusätzlich können auch Gemeinden ergänzende Abfallsatzungen erlassen haben. Über die Regelungen im Einzelfall informieren die Gemeindeverwaltungen. Sollte das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmsweise erlaubt sein, ist darauf zu achten, Nachbarn durch Rauch und Geruch nicht zu belästigen oder zu gefährden.

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